Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln
Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels

Es ist der Dammbruch, den Volkswagen im Abgasskandal unbedingt verhindern wollte: eine bindende Entscheidung eines deutschen Oberlandesgerichts zugunsten eines betrogenen Autokäufers.
Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers, die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, wurde vom OLG Köln sogar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten …
Im Abgasskandal muss jetzt auch Daimler erste gerichtliche Niederlagen einstecken
Im Abgasskandal muss jetzt auch Daimler erste gerichtliche Niederlagen gegen betrogene Kunden einstecken, die für Volkswagen bereits seit Langem Alltag geworden sind: Das Landgericht Hanau (Az. 9 O 76/18) hat der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadenersatz stattgegeben. Das Gericht entschied: Daimler muss das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer erstatten. Auch das Landgericht Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) hat Daimler bereits verurteilt, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen …